Aktuelle Information an unsere Gäste:
Wieder geöffnet seit 1.4.22
Stand: 03.04.2022
Ab sofort entfallen alle Regelungen. Wir empfehlen die Maske im Sanitärgebäude weiterhin zu tragen und auf Abstände zu achten.
Stand: 30.03.2022
Voraussichtlich bleibt die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin bestehen. Weitere Lockerungen bzw.
Änderungen treten angeblich und eventuell ab 2.4. in Kraft. Anreise ist also möglich. Wir aktualisieren diese Info sobald wir mehr wissen.
Stand: 20.11.2021
Info für unsere Dauer- & Saisoncamnper. Derzeit ist der Campingplatz geschlossen. Das Sanitärgebäude kann von Dauer- & Saisoncampern
trotzdem genutzt werden. Allerdings gilt hier aktuell die 2G-Regel (geimpft oder genesen) mit Nachweispflicht.
Stand: 24.08.2021
Unser Landkreis hat gestern (Montag den 23.8.) den Inzidenzwert von 35 überschritten.
Daher gilt ab sofort folgende Testpflicht (auch für Kinder ab dem 6. Geburtstag):
Bei Anreise ein Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
sowie ein neuer Testnachweis alle 72 Stunden!
Stand: 14.06.2021
Gültiger Testnachweis muss bei der Anreise nachgewiesen werden.
Anerkannte Selbsttest gelten auch, müssen allerdings vor Ort in unserer Gegenwart durchgeührt werden.
Die 48-Stunden-Auffrischung des Tests entfällt solange unser Landkreis mit der Inzidenz unter 50 bleibt.
Stand: 29.05.2021
Aktuell ist unser Landkreis von der Testpflicht ausgenommen, wir hoffen es bleibt so - unter Vorbehalt, wie wir alle wissen kann sich täglich alles wieder ändern.
Stand: 19.05.2021
Bitte beachten Sie diese Information bei Ihrer Anreise, anderenfalls können wir Sie leider nicht beherbergen.
Wir übernehmen keine Verantwortung für ausreichende Testmöglichkeiten.
Der Nachweis des Tests (Bei Anreise nicht älter als 24 Stunden und dann alle 48 Stunden) liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.
Wir weisen dringend darauf hin dass während Ihrem Aufenthalt unser Hygienekonzept eingehalten werden muss. Wie dieses funktioniert erfahren Sie beim Check-In - Ausreichend eigene FFP2-Masken sind selbsterklärend.
!!! Wir stellen keine Selbst-Tests zur Verfügung. Sollten Sie bei Ihrer Anreise einen Selbsttest in unserer Gegenwart machen wollen, muss dieser ein anerkannter Selbsttest sein und Sie müssen diesen selbst mitbringen. Dies gilt für alle Personen welche der Testpflicht unterliegen. !!!
Unsere öffentlichen Teststationen in Wolfratshausen testen auch Sie als unsere Urlauber. Die Teststationen sind Sonn- u. Feiertags geschlossen.
Die Möglichkeit eines PCR-Tests erscheint uns derzeit eher als ausichstlos, bei einigen Info-Telefonaten welche wir für Sie durchgeführt haben, mussten wir fesstellen dass die Kapazität der Praxen & Labors im gesammten Landkreis ausgeschöpft ist.
Wir können Ihnen bei der Organisation eines PCR-Tests leider nicht behilflich sein.
Hier der Auszug des heute (19.05.21) erschienenen Rahmenkonzepts der bayerischen Staatsregierung:
4. Testung
4.1. Testabhängige Angebote können von den Besuchern/Gästen/Kunden nur unter Vorlage eines Testnachweises wahrgenommen werden. Sehen die infektions- schutzrechtlichen Regelungen (BayIfSMV) einen Testnachweis für die Inan- spruchnahme des Angebots vor, sind die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Testverfahren umzusetzen. Dabei dürfen nur zugelassene Pro- dukte zur Anwendung kommen, die definierte Standards erfüllen (siehe die Infor- mationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM). Zu möglichen Ausnahmen von etwaigen Testpflichten wird auf die jeweils aktuell gül-
tigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen. Zur Gestaltung und Gültig- keit der anerkannten Testnachweise gelten die jeweils aktuellen bundes- oder lan- desrechtlichen Vorgaben.
Ein Testnachweis kann nach den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnah- men-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) ausgestellt werden, wenn dafür zu- gelassene In-Vitro-Diagnostika zur Anwendung kommen, die zugrundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt und die Testung
-
a) vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaß- nahme unterworfen ist,
-
b) im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder
-
c) von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverord- nung vorgenommen oder überwacht wurde.
4.2. Organisation:
Die Besucher/Gäste/Kunden sollten vorab auf geeignete Weise (ggf. beispielsweise bei Terminbuchung) auf die Notwendigkeit zur Vorlage eines Testnachweises oder ei- ner Testung vor Ort unter Aufsicht des Betreibers hingewiesen werden.
-
- Ein vorgezeigter Testnachweis ist einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen, wo- bei der unten erläuterte Mindestinhalt zu berücksichtigen ist. Bei dem Verdacht einer Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit des vorgelegten Testnachweises ist der Ein- lass zu verwehren, wenn nicht die betroffene Person sich einer Vor-Ort-Testung unterzieht.
-
- Kann der Besucher/Gast/Kunde keinen Testnachweis vorzeigen, ist vor Ort unter Aufsicht des Betreibers zu testen; bei positivem Selbsttest erfolgt möglichst eine gezielte Information der Betroffenen durch die Betreiber (Verweis auf Arzt ggf. notwendigem Verhalten wie Vermeidung von Kontakten, Rückkehr auf direktem Weg nach Hause, Absonderung, Nachholung PCR-Test). Diese Testnachweise können dann innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung auch für andere Angebote genutzt werden..
4.3. Die Testung kann mittels der folgenden Testmethoden durchgeführt werden:
-
- PCR-Tests können insbesondere im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärz- ten erfolgen. hierbei wird dann ein Testnachweis durch den Leistungserbringer (c) ausgestellt und vor Wahrnehmung des testabhängigen Angebotes vorgezeigt.
-
- Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vor- genommen oder überwacht werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Test- zentren, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftrag- ten Teststellen möglich, aber auch im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes nach b) oder am Ort des testabhängigen Angebotes, sofern er von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten
Personen vorgenommen wird. Bei positivem Ergebnis eines vor Ort von Fachkräf- ten oder geschultem Personal durchgeführten Schnelltests darf die Veranstaltung nicht besucht werden und es besteht mit der Mitteilung des positiven Ergebnisses eine Absonderungspflicht (Isolation). Die betreffende Person muss sich beim Ge- sundheitsamt melden, welches dann über das weitere Vorgehen informiert. Ge- mäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG besteht eine Meldepflicht der feststellenden Person hinsichtlich des positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
Um als beauftragte Teststelle zu fungieren, müssen sich die Betriebe auf der Homepage des StMGP registrieren (Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavi- rus/massnahmen/#bayerische-teststrategie).
- Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters/des Betreibers oder einer vom Veranstalter/Betreiber beauftragten Person durchgeführt oder überwacht werden. Im Schutz- und Hygi- enekonzept des Veranstalters/des Betreibers sind Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenansammlungen und zur Umsetzung der allgemeinen Hygienere- geln vorzusehen. Die beauftragte Person muss über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt zu verweigern. Die betroffene Person sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztli- chen Vereinigung einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren.
.
4.4. Ausgestaltung des zu überprüfenden / auszustellenden Testnachweises:
Bis zur verbindlichen Vorgabe durch den Bund wird es ein bayerisches Formular mit empfehlendem Charakter geben. Mindestinhalt ist: Name und An-schrift der Teststelle, Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Person, Name des verwendeten Tests, Hersteller des Tests, Art des Tests (PCR-Test, PCR-Schnell- test oder Antigen-Schnelltest), Testdatum und Testuhrzeit, Name und Vorname der Person, die den Test durchgeführt bzw. beaufsichtigt hat, Kontext, in dem die Testung erfolgt ist (Vor-Ort-Test, betriebliche Testung, Testung durch Leistungs- erbringer i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 TestV), Testergebnis, Datum und Uhrzeit der Mitteilung des Testergebnisses, Stempel der Teststelle, Unterschrift der verant- wortlichen Person.
Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV in Verbindung mit § 3 und § 7 der SchAusnahmV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die voll- ständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, franzö- sischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Do- kument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Spra- che oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens
aber sechs Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 aufweisen. Bei Ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.
Geimpfte bzw. genesene Personen haben vor der Nutzung eines testabhän-gigen Angebotes einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen.
Stand: 12.05.2021
Bisher gibt es noch kein gültiges Rahmenkonzept für den Tourismus - daher folgende Anreiseinfo unter Vorbehalt. Bitte überprüfen Sie die Infos hier, auf unserer eigenen Seite, bevor Sie anreisen.
Der auf uns angepasster Auszug aus dem Beschluss Staatsregierung vom 10.05.21:
Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt gilt:
Ab dem Pfingstwochenende können Campingplätze für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe ab Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.#
Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
Bitte beachten Sie diese Information bei Ihrer Anreise, anderenfalls können wir Sie leider nicht beherbergen.
Wo Sie wärhend Ihrem Aufenthalt alle 48 Stunden einen Test machen können, wissen wir bisher leider noch nicht.
Wir übernehmen keine Verantwortung für ausreichende Testmöglichkeiten. Wir werden versuchen mit örtlichen Teststationen zu sprechen um in Erfahrung zu bringen, ob alle unsere Gäste alle 48 Stunden zum Test erscheinen dürfen.
Der Nachweis des Tests (Bei Anreise nicht älter als 24 Stunden und dann alle 48 Stunden) liegt allerdings in Ihrer eigenen Verantwortung.
Wir weisen dringend darauf hin dass während Ihrem Aufenthalt unser Hygienekonzept von allen eingehalten werden muss. Wie dieses funktioniert erfahren Sie beim Check-In - FFP2-Maske ist selbsterklärend.
Stand: 04.05.2021
Bayern plant eine Öffnungsperspektive für alle Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Demnach sollen am 21. Mai 2021 Campingplätze ebenfalls ihre Tore wieder öffnen dürfen. Öffnungen mit Hygienekonzepten und täglichen Tests sollen den Weg zurück zum Tourismus ebnen.
Sobald wir genauere Angaben zur Sieben-Tage-Inzidenz und den angekündigten "täglichen Tests" haben werden wir Euch hier informieren.
Wir nehmen wie gehabt Eure Reservierungen entgegen, bitten Euch aber vor Anreise eigenständig zu prüfen, ob eine Anreise erlaubt ist.
Stand: 02.05.2021
Weiterhin keine Information wann wir wieder öffnen dürfen. Alle Reservierungen für Mai sind somit leider storniert und wir hoffen auf Juni.
Stand: 18.04.2021
Weiterhin keine Information wann wir wieder öffnen dürfen.
Stand: 23.03.2021
Auf Grund der erhöhten Infektionszahlen in Deutschland sind touristische Aufenthalte in Bayern weiterhin verboten.
Es sind keine Anreisen möglich. Unser Camp bleibt voraussichtlich bis einschließlich 18.04.21 geschlossen.
Alle bestehenden Reservierungen vor dem 18.04. müssen leider storniert werden.
Bleibt alle gesund und munter, wir freuen uns auf Euch!
Stand: 29.10.2020
Auf Grund der erhöhten Infektionszahlen in Deutschland schließen wir unser Camp schon vor der geplanten Winterpause.
Es sind keine Anreisen möglich.
Wir freuen uns auf eine neue Saison ab Anfang April 2021 und hoffen dass sich die Lage bis dahin wieder beruhigt hat.
Bleibt alle gesund und munter!
Stand: 23.06.2020 - WICHTIGE ZUSATZINFO - Stand vom 22.06. bleibt und Stand vom 23.06. gilt alt Zusatz:
AKTUELLE NEUE REGEL vom 23.06.2020
Alle Gäste die aus Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den zurückliegenden sieben Tagen stammen dürfen in Bayern nicht beherbergt werden.
Ausnahme gibt es demnach nur für jene die einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen können.
Wir werden Sie bei Ihrer Anreise nach dem aktuellen Stand der Neuinfektionen fragen und bitten sie, sich vor ihrer Anreise darüber zu informieren, um uns gewissenhaft bestätigen zu können das ihr Aufenthalt bei uns genehmigt ist. Diese aktuellen Informationen über Ihren Landkreis finden Sie auf der Webseite des RKI (Robert-Koch-Institut)
Gäste aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf (Nordrhein-Westfalen) dürfen wir laut aktuellem Stand leider nicht beherbergen.
Stand: 22.06.2020 - wir haben geöffnet. Unser Sanitärgebäude ist unter Einhaltung unseres Hygienekonzepts benutzbar.
Über alle notwendigen Verhaltensregeln auf unserem Camp klären wir Sie beim Check-In auf.
Folgender Hinweis schonmal vorab. Sie müssen beim Check-In mit Ihrer Unterschrift bestätigen dass Sie innerhalb der letzten 14 Tage nicht wissentlich
im Kontakt mit einer Covid-19 infizierten Person gestanden haben oder selbst infiziert waren. Dies gilt für alle anreisenden Personen.
Falls Sie dies nicht unterschreiben können, dürfen wir Sie leider nicht beherbergen.
Bitte achten Sie bei Ihrer Anreise auf die Bereithaltung eines Mundschutzes sowie auf den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.
Wir sind derzeit aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage telefonische Reservierungsanfragen zu bearbeiten.
Bitte benutzen Sie unser Reservierungsformular.
Wir sind bemüht Ihnen möglichst schnell zu antworten und bitten Sie um Verständnis das es bei der Bestätigung Ihrer Anfrage Verzögerungen geben kann. Wir sind sehr bemüht, allerdings sind wir ein kleiner Platz und sitzen nicht permanent an der Rezeption wie Sie es von größeren Campingplätzen kennen.
Stand: 28.05.2020 - ab 15.06.2020 wieder geöffnet. Reservierung notwendig. Camp-Office-Tents ab sofort verfügbar.
Unter Einhaltung unseres neuen Hygiene-Konzepts, können ab 15.06.2020 Wohnwagen und Wohnmobile auf unserem Platz beherrbergt werden.
Voraussetzung für eine Reservierung ist eine eigene Toilette & Dusche in Ihrem Mobilheim. Unser Sanitärgebäude wurde umstrukturiert und ist
bis auf Weiteres nur für unsere Dauercamnper benutzbar. Wir arbeiten weiter an einer Lösung um demnächst auch ein paar Stellplätze für Zelt, VW-Bus usw. anbieten zu können. Wir informieren Sie sobald wie Möglich hier auf unserer Webseite.
Wir bitten um Verständniss dass wir derzeit nur nach bestätigter Online-Reservierung die Zufahrt auf unseren Camnpingplatz gewähren können.
Spontane Anreisen sind derzeit leider nicht möglich.
An alle Zelt-Camper, Bullifahrer, Caddy-Camper usw. - es tut uns leid! Wir sind bemüht und hoffen auch für Euch bald eine Lösung zu haben damit auch Ihr wieder bei uns Urlaub machen könnt.
Euer Michi mit Team
Stand: 22.05.2020 - bis auf Weiteres geschlossen. Wir öffnen frühestens am 15.06.2020
Eine der für uns wichtigsten Auflagen steht fest. Das Sanitärgebäude bleibt weiterhin geschlossen.
Auszug aus der Kabinettsitzung vom 19.05.2020:
3. Ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern / Kontaktbeschränkungen gelten auch in Übernachtungsdomizilen / Umfassendes Hygienekonzept entwickelt
Der Ministerrat hat beschlossen, dass alle Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) wieder für Urlauber offenstehen. Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.
In den Unterkünften sind insbesondere folgende Hygieneregeln zu beachten:
• Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit.
• Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert.
• Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen wie die Angehörigen eines Haushalts, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
• In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.
• Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards werden konsequent eingehalten. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer hat möglichst in Abwesenheit der Gäste zu erfolgen.
• Der Einsatz von Gegenständen, die von mehreren Gästen benutzt werden, ist im gesamten Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt.
• Die Betreiber haben insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Bereiche ein Lüftungs- und Reinigungskonzept zu erstellen. Die Einrichtungen müssen über ein Parkplatzkonzept verfügen.
• Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmunen und ist damit derzeit untersagt.
Mit dem heutigen Beschluss stellt die Staatsregierung die Weichen für sicheren Urlaub in Bayern und zeigt den stark von der Corona-Krise getroffenen Beherbergungsbetrieben eine Perspektive auf.
Stand: 17.05.2020 - bis auf Weiteres geschlossen. Frühester Termin zur Wiedereröffnung: 15.6.2020 unter Vorbehalt
Die Entscheidung der Behörden zur möglichen Wiedereröffnung ist gefallen. Campingplätze in Bayern dürfen voraussichtlich ab dem 01.06.2020 unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Auflagen öffnen (unverbindliche Angabe).
Die Prognose des LCB und BVCD über die Veröffentlichung dieser Auflagen ist die KW 22 - sprich frühestens ab dem 25.6. werden wir (Betreiber) über die Auflagen informiert.
Es erscheint jetzt schon logisch (bei Beobachtung der Prognosen) dass die Benutzung der sanitären Einrichtungen in der ersten Phase der Wiedereröffnung nicht möglich sein wird. Daher arbeiten wir gerade auf Hochtouren an einer Umstrukturierung unseres Camps.
Reservierungsanfragen für den Zeitraum vor dem 15.6. werden wir leider absagen. Bitte sehen Sie von Reservierungen in diesem Zeitraum ab.
Reservierungsanfragen ab dem 15.6. bestätigen wir unter Vorbehalt. Wohnwagen und Wohnmobile müssen vorerst über eine eigene Nasszelle verfügen. Der Zutritt zum Sanitärgebäude wird auf derzeit unbestimmte Zeit nicht erlaubt. Ver- und Entsorgung wird möglich sein. (Nur für auf dem Platz befindliche Gäste, nicht für Durchreisende welche nicht bei uns übernachten)
Um in der Saison 2020 wenigstens eine kleine Anzahl an Zeltplätzen vergeben zu können, sind wir gerade in der Genehmigungs- und Planungsphase zur Umstrukturierung unseres Sanitärbereiches. Darüber halten wir Sie hier (Webseite) und auf Facebook auf dem Laufenden.
Eines steht auf jeden Fall fest. Es wird dieses Jahr keine Saison geben welche dern Letzten gleicht. Unser Platzangebot wird stark reduziert, um trotz der allgemeinen Situation einen stressfreien und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Wir brauchen keine Masse, wir brauchen Vernunft und Gelassenheit.
Gruppenreisen werden dieses Jahr auf unserem Platz leider nicht stattfinden. Wir werden auch auf der Zeltwiese Parzellen einteilen, welche im Falle einer Öffnung der Zeltwiese ausschließlich für einzelne Familien buchbar sind.
Euer Michi mit Team
Stand: 07.05.2020 - bis auf Weiteres geschlossen.
Seit 05.05.2020 wird in den Medien publiziert dass Campingplätze in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eventuell ab dem 01.06.2020 wieder geöffnet haben dürfen. Die Voraussetzungen & Bestimmungen zur Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Räume (Sanitär, Duschen, Toiletten, Spülraum usw.) stehen noch nicht fest.
Unsichere Angaben aus Recherchen (BVCD, LCB, Dehoga, Pin-Camp/ADAC) lassen vermuten, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die genannten Räumlichkeiten wieder benutzbar sein dürfen.
Bisher ist scheinbar lediglich ein stufenweises Hochfahren des Campingtourismus geplant. Also keine komplette Öffnung der Campingplätze.
Wir warten gespannt auf den Vorlagenkatalog der Behörden und bleiben weiterhin ausnahmslos geschlossen.
Wie schon mehrmals erwähnt, entscheiden wir auf unserem kleinen Camp mit Vernunft und Vorsicht im Sinne der Gesundheit aller unserer Gäste & Dauercamper. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Solange es keine 100%igen Angaben über die Richtlinien seitens der Behörden gibt, bleibt unser Camp auch zu 100% geschlossen. (ausgenommen Dauercamper)
Vielen Dank!
Bleibt gesund!
Wir halte Euch auf dem Laufenden.
(Fotos über Neuerungen findet Ihr auf unserer Facebookseite)
Euer Michi mit Team!
Stand: 26.04.2020 - In Eigenverantwortung bleibt unseren Camp bis auf Weiteres geschlossen.
Bisher gibt es noch keine genaue Information der Regierung von Oberbayern, wann und unter welchen Bedingungen Campingplätze in unserem Landkreis wieder öffnen dürfen.
Daher machen wir im Moment keine weiteren Angaben zum Datum unserer Wiedereröffung.
An alle Gäste, welche in den letzten Tagen trotz bundesweitem Infektionsschutzgesetz versucht haben uns zu "überreden" dass wir doch eine Ausnahme machen könnten, appelliere ich den Weg der Vernunft und der Geduld einzuschlagen.
Diese aufdringlichen und belehrenden telefonischen Anfragen, sowie das plötzliche Erscheinen auf unserem geschlossenen Camp, haben mich von der Unvernunft einiger Menschen überzeugt. Wir nehmen derzeit keine Gäste auf. Check in und/oder Entsorgung ist nicht möglich!
Bitte fahrt derzeit nicht einfach so auf einen Campingplatz um z.B. eure Toilette zu entsorgen. Das ist derzeit einfach verboten und ihr bringt damit nur euch selbst und auch uns als Betreiber in Schwierigkeiten. Weitere Details zu den Vorkommissen der letzten Tage spare ich mir, sie würden eher wie ein unglaubhaftes Märchen klingen. Bitte bitte bleibt fair und vernünftig.
Egal wann wir die Genehmigung zur Eröffnung erhalten, wir werden nicht der erste Campingplatz sein welcher seine Tore öffnet. Wir handeln weiterhin in Eigenverantwortung für unsere Urlauber, Dauercamper und für uns. Geld ist zwar wichtig, aber nicht das Wichtigste. Gesundheit geht einnfach vor.
Was wir auf jeden Fall schon sagen können, egal wie, im Mai werden wir nicht öffnen und meine persönliche Prognose für den Juni schaut ähnlich aus.
Wir bitten alle um Verständnis. Wir freuen uns wirklich sehr auf euch! Wir haben den ganzen Platz neu hergerichtet und würden es euch wirklich gerne zeigen. Aber nur wenn dabei der gewohnte Frieden auf unserem kleinen schnuckeligen Camp erhalten bleibt.
Das müsst Ihr bitte alle verstehen. Es geht uns schließlich darum euch einen schönen und stressfreien Urlaub zu ermöglichen.
Vielen Dank!
Bleibt gesund!
Wir halte Euch auf dem Laufenden.
(Fotos über Neuerungen findet Ihr auf unserer Facebookseite)
Euer Michi mit Team!
Stand: 13.04.2020 - In Eigenverantwortung bleibt unseren Camp bis mindestens 03.05.2020 geschlossen.
Auf unserem Campingplatz halten sich derzeit nur ein paar Dauercamper mit festem Wohnsitz auf. Wir haben unsere Hygienemaßnahmen wesentlich erhöht und die Erfahrung der letzten Wochen zeigt uns, dass es auf unserem kleinen Camp nur schwer möglich wäre, alle logischen und empfohlenen Sicherheitsabstände zu gewährleisten, falls wir die Anzahl der Gäste durch eine Wiedereröffnung erhöhen.
Ich kann dies als Betreiber derzeit nicht verantworten und entscheide mich daher zu eurem und unserem Wohl.
Auch wenn es dringend notwendig ist endlich wieder Umsatz zu machen, steht die Gesundheit unserer Gäste 100%ig im Vordergrund.
Sollte unsere Regierung in den nächsten Tagen eine Lockerung vorsehen und die Öffnung von Campingplätzen ermöglichen, werden wir an unserer eigenen Entscheidung festhalten.
Wir bitten um Euer Verständniss! Bleibt gesund! Wir freuen uns riesig auf Euch und wünschen Euch allen Gesundheit & Glück!
Stand: 21.03.2020 - Unser Camp ist derzeit geschlossen. Anreisen sind zurzeit laut MP Söder zunächst bis 19.04.2020 nicht möglich.
Stand: 13.03.2020 - Wir verlängern unsere Winterpause aus gegebenem Anlass bis voraussichtlich 09. April 2020.
Wir haben unserer Kenntnis nach noch keine Corona-Fälle auf unserem Camp und entscheiden daher mit Vernunft.
Wir gehen kein Risiko ein.
Unser Hygienestandard in unseren Sanitär-Räumen wurde enorm angehoben.
Derzeit befinden sich nur unsere Dauercamper auf unserem Platz.
Die Gesundheit unserer Gäste steht für uns im Vordergrund, selbst wenn wir an dieser Stelle auf unsere Einnahmen verzichten.
Meiner Ansicht nach ist es besser vorsoglich zu reagieren, um so schneller können wir wieder öffnen.
Wir bitten Euch alle diese Entscheidung zu respektieren. Wir versuchen in Eurem Interesse zu handeln.
Wir bitten Euch alle von einer spontanen Anreise abzusehen, unsere Pforten sind geschlossen und wir machen keine Ausnahmen.
Diese präventive Maßnahme habe ich heute (Freitag, 13.03.2020) auch mit unserem Bürgermeister Klaus Heilinglenchner besprochen
und er steht hinter meiner Entscheidung.
Alle offiziellen Informationen über den Verlauf und den aktuellen Stand des Corona-Virus in unsererm Landkreis
finden Sie unter folgendem Link: Corona-Info Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Trotzdem freuen wir uns riesig auf die kommende Saison! Bleibt gesund!
Bis bald, Euer Michi